Entschuldigungsverfahren für die Sek II

In der Sek. II müssen alle Schülerinnen und Schüler (SuS), die einer oder mehrerer Unterrichtsstunden fernbleiben oder die an einer schulischen Pflichtveranstaltung nicht teilnehmen, sich schriftlich vorher beurlauben oder nachträglich entschuldigen lassen. Alle Unterrichtsstunden, in denen der Schüler/die Schülerin nicht anwesend war und für die er/sie nicht beurlaubt oder entschuldigt wurde, werden als unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt.

Folgende Regelungen sind in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten:

  1. Im Krankheitsfall muss die Schule bis spätestens 07:45 Uhr telefonisch (02131/7953828) oder per Fax (02131/7953818) über die Abwesenheit informiert werden.

  2. SuS, die im Laufe des Unterrichtstages die Schule aus Krankheitsgründen verlassen, müssen sich schriftlich im Sekretariat abmelden.

  3. Den Fachlehrern, bei denen Unterricht versäumt wurde, ist im Anschluss an die Fehlzeit unverzüglich ein Entschuldigungsformular vorzulegen, das diese unterzeichnen. Das vollständig ausgefüllte Formular muss schnellstmöglich, spätestens aber 14 Tage nach dem Unterrichtsversäumnis (Ausschlussfrist!), in den Kasten der jeweiligen Jahrgangsstufe vor dem Sekretariat eingeworfen werden. Erst wenn dieses Dokument dem Beratungslehrer vorliegt, gelten die angegebenen Stunden als entschuldigt.

  4. Für eine Beurlaubung muss sich der Schüler an den Beratungslehrer wenden, wenn der Zeitraum der Beurlaubung höchstens zwei volle Tage beträgt. Für alle Beurlaubungen, die über diesen Zeitraum hinaus gehen, bzw. unmittelbar vor oder nach langen Wochenenden oder Schulferien liegen, ist die Genehmigung der Schulleitung einzuholen.
    • Die Beurlaubung bescheinigt der Beratungslehrer/die Schulleitung vorher auf dem Entschuldigungsformular. Im Anschluss müssen alle Fachlehrer, deren Unterricht der Schüler versäumt, auf dem Entschuldigungsformular unterschreiben. Dieses muss dann vollständig ausgefüllt schnellstmöglich in den Kasten der jeweiligen Jahrgangsstufe vor dem Sekretariat eingeworfen werden.
    • Beurlaubungen in Zeiträumen, in denen Klausuren geschrieben werden, sind in der Regel nicht möglich.

Ergänzende Hinweise zum Entschuldigungsformular und zu ärztlichen Attesten:

  • Der Download für das Entschuldigungs-/Beurlaubungsformular erfolgt hier: Formular

  • Für verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Unterrichtsversäumnisse sind jeweils einzelne Entschuldigungsformulare nötig. Vielfach-Termine auf nur einem Formular gelten nicht!

  • Vor Abgabe an den Beratungslehrer ist die Summe der Fehlstunden auszurechnen und in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

  • Ist ein Fachlehrer in der “14-Tage-Frist” nicht erreichbar, um das Formular zu unterschreiben, ist das entsprechende Kürzel-Feld mit N.E. (nicht erreichbar) zu kennzeichnen. Eine Überschreitung der Abgabefrist aus diesem Grund ist nicht zulässig.

  • Ärztliche Atteste sind nötig, wenn eine Klausur versäumt wird, man dauerhaft an bestimmten Fächern (z.B. Sport) nicht teilnehmen kann oder aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten seitens der Schule “Attestpflicht” ausgesprochen wurde. In diesen Fällen gilt, dass das Attest spätestens am vierten Tage nach dem Ausstellungsdatum der Schule zugeleitet sein muss.

  • Als Atteste gelten nur vom Arzt selbst unterschriebene Bescheinigungen, die vom Ausstellungstag an eine befristete Schulunfähigkeit ausweisen. Einfache Aufenthaltsbescheinigungen aus einer Praxis erfüllen diese Bedingung nicht. Vom Arzt rückdatierte Atteste sind unzulässig und werden seitens der Schule nicht akzeptiert!

20.09.2013