Jahrgangsstufe 10

Mit G9 ist die Jahrgangsstufe 10 nun die letzte Klassenstufe der Sekundarstufe I. Die Oberstufe wirft bereits ihre Schatten voraus. Aus diesem Grund beginnen wir schon im zweiten Halbjahr mit der Vorbereitung auf diese.

Auf einer Informationsveranstaltung werden die Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeiten der Fächerwahl von unserem Oberstufenteam informiert. Darüber hinaus sind individuelle Beratungen möglich. Hierzu kontaktieren Sie Herrn Kaiser unter: t.kaiser@gbg-kaarst.de

Die Klassenfahrt, die auch klassenübergreifend stattfinden kann, dient als Abschlussfahrt der Sekundarstufe I. 

https://www.gbg-kaarst.de/index.php/fahrtenkonzept.html

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler bei entsprechendem Leistungsbild den „Erweiterten Ersten Schulabschluss“ bzw. den „Mittleren Schulabschluss“ (Fachoberschulreife).

 
Hinweis zum Epochenunterricht
 
Kunst, Musik, Physik, Chemie werden in diesem Schuljahr jeweils ein Halbjahr unterrichtet, d.h. entweder im 1. oder im 2. Halbjahr dieses Schuljahres. Dennoch sind beide Fächer für die Versetzung in die Jahrgangsstufe EF relevant. Dies bedeutet, dass eine mangelhafte Leistung im 1. Halbjahr in einem der Fächer die Versetzung am Ende des 2. Halbjahres gefährden kann.

ZP 10

Zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 nehmen alle Schülerinnen und Schüler an Zentralen Prüfungen teil. Sie finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Die Prüfungen sind landesweit einheitlich und finden an einem zentralen Termin statt. Sollte ein Schüler oder eine Schülerin an dem zentral festgelegten Termin aufgrund eines ärztlich attestierten Krankheitsfall oder aus nicht selbst zu vertretenden Gründen fehlen, gibt es einen für jedes Fach festgelegten zentralen Nachschreibetermin.

Die Prüfungen haben einen zeitlichen Umfang von 120 Minuten in Mathematik und Englisch und von 150 Minuten in Deutsch. Zusätzlich stehen in allen Prüfungsfächern 10 Minuten zur Orientierung zur Verfügung.

Die Prüfungsarbeit der Schülerinnen und Schüler wird nach einem nach einem landesweit einheitlichen Erwartungshorizont korrigiert und bewertet.

Die Zeugnisnote in diesen drei Fächern wird dann in gleichen Anteilen aus den erbrachten Leistungen im Schuljahr sowie der Note der zentralen Prüfung gebildet. In einzelnen Fällen findet außerdem eine mündliche Prüfung statt. Eine Nachprüfung, um die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erreichen, ist in Mathematik, Deutsch und Englisch in diesem Schuljahr nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Zentralen Prüfungen finden Sie unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/