Vertiefungskurse

Vertiefungskurse dienen der begleitenden differenzierten Förderung von Basiskompetenzen, sofern diese beim Übergang in die Oberstufe noch nicht hinreichend gesichert sind oder in der Qualifikationsphase gefestigt werden sollen. Sie werden von daher ausschließlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen angeboten.

Die Vorgaben für die Vertiefungsfächer werden in den §§ 8, 11 und 13 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt) geregelt. Sie werden als zweistündige Halbjahreskurse unterrichtet. In der Einführungsphase kann eine Schülerin, ein Schüler maximal 4 Halbjahreskurse Vertiefungsunterricht belegen. Ein halbjährlicher Wechsel des Faches ist grundsätzlich möglich. Schülerinnen und Schüler, die hohen Förder- und Angleichbedarf haben, können in der Einführungsphase neben den 10 versetzungswirksamen Fächern je Halbjahr 2 Kurse in ggf. unterschiedlichen Vertiefungsfächern belegen und erfüllen hierüber ihre Verpflichtung zur Belegung von durchschnittlich 34 Wochenstunden (§§ 8 und 11 APO-GOSt).

Der Vertiefungsunterricht zielt insbesondere auf die Weiterentwicklung und Sicherstellung der Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erforderlich sind. Er ersetzt nicht Aufgaben des Regelunterrichts, sondern dient der „perspektivischen“ Förderung im Blick auf in der Qualifikationsphase vorausgesetzte Kompetenzen. Vertiefungskurse verfügen somit über ein eigenes Curriculum und sind auf systematische Lernprogression ausgerichtet, was sie grundlegend von „Nachhilfekursen“ unterscheidet, die darauf abzielen, auftretende Defizite ad hoc aufzuarbeiten.

Um flexibel und gezielt auf die Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können, werden die Angebote modular gestaltet, wobei der jeweiligen Fachkonferenz die Entscheidung über die fachlichen Schwerpunkte und die inhaltliche Ausgestaltung obliegt. Um eine angemessene Kursgröße zu erreichen, wird darauf geachtet, dass wirklich nur Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Förderbedarf zu den Kursen zugelassen werden.

Die Benotung erfolgt gemäß VV zu § 13 APO-GOSt. An die Stelle der herkömmlichen Benotung treten qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“). Ggf. müssen Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die ihrer Teilnahmepflicht nicht nachkommen, als nicht beurteilt ausgewiesen werden. Unentschuldigte Fehlzeiten werden entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt. Sollte es als Nachteil empfunden werden, wenn auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen die Teilnahme am Vertiefungsunterricht ausgewiesen wird, so kann auf Wunsch der Schülerin, des Schülers davon abgesehen werden (VV zu § 13 APO-GOSt).

In der Konzeption der Vertiefungsfächer sind schriftliche Leistungsüberprüfungen (Klausuren) nicht vorgesehen, wohl aber geeignete Formen der Feststellung der Lernausgangslage und der Ergebnissicherung, die der Diagnose, nicht der Leistungsbeurteilung dienen.

Derzeit wird am Georg-Büchner-Gymnasium Vertiefungsunterricht in den Fächern Mathematik und Englisch in der Jahrgangsstufe EF angeboten.