Nutzung digitaler Endgeräte am Georg-Büchner-Gymnasium

Ordnung zur Nutzung digitaler Endgeräte am Georg – Büchner – Gymnasium der Stadt Kaarst
(Schulkonferenzbeschluss vom 1.Oktober 2020)
  1. Die Schüler und Schülerinnen dürfen ihre digitalen Endgeräte in der Schultasche mitführen. Die Endgeräte müssen während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet sein.
  2. In der Sekundarstufe I (Jg. 5 bis 9) ist die Benutzung der digitalen Endgeräte während des gesamten Schultages, d.h. auch in allen Pausen einschließlich der Mittagspause, auf dem Schulgelände (das schließt das Schulgebäude ein) untersagt. Der Schultag beginnt mit dem Betreten des Schulgeländes.
  3. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Jg. EF – Q2) dürfen ihre digitalen Endgeräte nur in den großen Pausen sowie ihren Freistunden benutzen, und zwar auf dem Schulhof und in der Cafeteria (sofern der Schulalltag dadurch nicht beeinträchtigt wird).
  4. Für den Einsatz von eigenen digitalen Endgeräten (Tablets, Notebooks o.ä.) im Unterricht der Sekundarstufe II gilt eine gesonderte Verpflichtungserklärung, die von den Schülerinnen und Schüler zu unterschreiben ist.
  5. Das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.
  6. Ausnahmen der o.g. Regeln müssen durch Lehrkräfte – zeitlich, örtlich und auf eine definierte Nutzungsart limitiert - autorisiert werden.
  7. Private Downloads, sowie das Streaming und Abspielen von Filmen sind während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände verboten.
  8. Gesetzlich verbotene, jugendgefährdende und nicht altersgerechte Inhalte dürfen auf die eigenen Endgeräten weder geladen werden, noch auf diesen gespeichert sein.
Liste der unter die Ordnung fallenden Endgeräte:
(Diese wird bei Bedarf an den Stand der Technik angepasst)
  • Handys
  • Smartphones
  • Smartwatches
  • Tablets
  • Notebooks
  • MP3 – Player
Liste der Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
  1. Konfiszierung des digitalen Endgerätes durch die Lehrkraft. Das Endgerät wird für den Schultag im Tresor des Sekretariats aufbewahrt. Es wird eine Liste der durch diese Maßnahmen betroffenen Schülerinnen und Schüler geführt. Die ausführenden Lehrkräfte tragen die Namen der betroffenen Schülerinnen und Schüler in die Liste, die sich in einem Ordner im Sekretariat befindet. Die Medienbeauftragte kontrolliert diese Liste regelmäßig, um häufige Regelbrüche zu identifizieren.
  2. Bei häufigen Regelbrüchen werden die Eltern schriftlich informiert. Das Anschreiben liegt im Sekretariat. Es wird um erzieherische Einwirkung der Eltern gebeten und angekündigt, dass beim nächsten Regelbruch das digitale Endgerät des Kindes länger eingezogen wird (bis zu einer Schulwoche). Das digitale Endgerät kann dann nur von den Eltern vorher ausgelöst werden.
  3. Bei anhaltenden Regelbrüchen und / oder anderer dysfunktionaler Mediennutzung im schulischen Kontext (Nichtachtung des Persönlichkeitsrechtes und / oder Urheberrechtes, Mobbing / Cybermobbing, Sexting, verbotene Inhalte auf dem digitalen Endgerät, Weiterleitung verbotener Inhalte etc.) folgen je nach Schwere des Vergehens in Absprache mit der Medienbeauftragten und der Schulleitung 
    • eine schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Bitte um erzieherische Unterstützung
    • schulische Konsequenzen in Form von Erziehungsmaßnahmen, z.B. Sozialstunden beim Hausmeister oder der Medienbeauftragten, Gespräche beim Team der Schulsozialarbeit
    • schulische Konsequenzen in Form von Ordnungsmaßnahmen
    • Hinweis: Es kann sowohl bei zu verhängenden Erziehungs- und/ oder Ordnungsmaßnahmen das beratende Gremium in Form einer Teilkonferenz einberufen werden, wenn dies pädagogisch sinnvoll und wichtig erscheint.
  4. Bei Straftatbeständen sind die Schulleitung und Medienbeauftragte verpflichtet, die Polizei zu informieren.
  5. Präventionsmaßnahmen:
    • Medienkompetenzvermittlung im Rahmen des GBG Medienkonzeptes
    • U.a. jährliche schriftliche Information über die bzgl. Mediennutzung wichtigen Schulregeln und Gesetze, sowie drohende Konsequenzen ( an Schülerinnen und Schüler, sowie Eltern.) Die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen besprechen diese Informationen mit den Schülerinnen und Schülern. Die Eltern werden gebeten, diese Informationen mit ihren Kinder zu Hause zu besprechen. Eltern und Schülerinnen und Schüler bestätigen, dass sie die Regeln besprochen haben und die Schülerinnen und Schüler versprechen, sich an diese zu halten.
    • U.a. regelmäßig angebotene, externe Informationsveranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler, sowie Eltern
    • Medien-Newsletter mit aktuellen Medien-relevanten Themen an die Eltern
    • Einsatz und Ausbildung von GBG Medienscouts
    • Medienkompetenzvermittlung im Rahmen der Medienkompetenzrahmens des Landes NRW (Medienthemen als unterrichtliche Bausteine in allen Fächern).

[Text: Nadine Artmann]