Die Arbeit in der Erprobungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) knüpft an die Grundschulzeit an und führt die Kinder allmählich zu der Arbeitsweise des Gymnasiums hin.
Diese beiden Schuljahre dienen dazu, festzustellen, ob das Gymnasium die richtige Schulform für das jeweilige Kind ist. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung des Kindes in dieser Zeit sehr sorgfältig begleitet, um zu erkennen, ob das Kind am Gymnasium seinen persönlichen Stärken entsprechend gefördert werden kann. Erst am Ende der Klasse 6 ist diese Übergangsphase abgeschlossen.
Die Erprobungsstufe bildet eine pädagogische Einheit; deshalb gehen die Kinder ohne Versetzung in die 6. Klasse über. Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz, ob die Eignung für das Gymnasium vorliegt und die Schülerinnen und Schüler weiterhin das Gymnasium besuchen.
Dennoch kann in Einzelfällen eine Wiederholung der 5. Klasse sinnvoll sein; manchmal empfiehlt die Versetzungskonferenz auch einen Schulformwechsel.
Am Georg-Büchner-Gymnasium werden viermal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird.
Die pädagogische Arbeit wird mit den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen regelmäßig abgestimmt; sie werden zu den Erprobungsstufenkonferenzen eingeladen.